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   VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073   

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VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073 (https://dejure.org/2023,20232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073 (https://dejure.org/2023,20232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2023 - 6 ZB 22.31073 (https://dejure.org/2023,20232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nrn. 1 und 3; RL 2008/115/EG Art. 5 Buchst. a und b; AufenthG § 60a Abs. 2; AufenthG § 11; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

  • rewis.io

    Asylrecht (Nigeria), Grundsätzlichen Bedeutung, Nachträgliche Klärung, Abschiebungsandrohung, Berücksichtigung des Kindeswohls bei Rückkehrentscheidung, Zuständigkeit des BAMF, Überraschungsentscheidung (verneint)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts folgt allerdings aus dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N).

    Zunächst verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, dass das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweist, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2017 - 20 ZB 17.30228 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Einem gewissenhaften und kundigen Prozessbevollmächtigten wäre die Pflicht des Asylbewerbers, die Gründe für das begehrte Bleiberecht schlüssig und nachvollziehbar darzulegen und seinen Vortrag ausreichend zu substantiieren (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7 m.w.N.) bekannt gewesen; ebenso wäre ihm bekannt gewesen, dass zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung - auf die ein Anspruch gestützt wird - regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Eine Überraschungsentscheidung liegt deswegen dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (BVerfG, B.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - juris Rn.29).
  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15

    Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn das Gericht einen bis dahin im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 9.9.2016 - 9 B 78.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismitteln sind auch Gerichtsentscheidungen in anderen Verfahren zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismitteln sind auch Gerichtsentscheidungen in anderen Verfahren zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Die Verwertung von tatsächlichen Umständen bei der Entscheidungsfindung setzt deshalb voraus, dass diese von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt worden sind, so dass es den Beteiligten ermöglicht wird, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. dazu BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 20.30246 - juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Einem gewissenhaften und kundigen Prozessbevollmächtigten wäre die Pflicht des Asylbewerbers, die Gründe für das begehrte Bleiberecht schlüssig und nachvollziehbar darzulegen und seinen Vortrag ausreichend zu substantiieren (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7 m.w.N.) bekannt gewesen; ebenso wäre ihm bekannt gewesen, dass zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung - auf die ein Anspruch gestützt wird - regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 20 ZB 17.30228

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073
    Zunächst verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, dass das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweist, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2017 - 20 ZB 17.30228 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200

    Pflicht zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Gesundheitszustands

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 20.30246

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensfehlers

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586

    Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung eines Beamten der Deutschen Telekom

  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

  • OVG Saarland, 12.06.2019 - 2 A 31/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Asylverfahren; keine grundsätzliche

  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30482

    Folgen der fehlenden Bindung, Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30364

    Unzulässiger Asylantrag nach subsidiärem Schutz in Dänemark

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30372

    Unzulässiger Asylantrag nach Schutzgewährung in Dänemark

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30369

    Erfolglose Klage gegen aslyrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung und

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20

    Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand;

    So ist etwa ein unterschiedlicher Verlauf der Asylverfahren der einzelnen Familienmitglieder und eine dadurch etwa verursachte Verletzung des Kindeswohls bzw. der zu betrachtenden familiären Bindungen der betroffenen Ausländer vom Bundesamt vor Erlass einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen (BayVGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Hessen, 04.09.2023 - 3 D 1144/23

    Beschwerdeausschluss im asylrechtlichen Eilverfahren hier: Ablehnung eines

    Der Gerichtshof hat mit Beschluss vom 15. Februar 2023 (GS, C-484/22 -, juris Rdnr. 29) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Art. 5 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG den Mitgliedstaat zwingend verpflichtet, vor Erlass einer Rückkehrentscheidung, d. h. im deutschen Ausländerrecht einer Abschiebungsandrohung (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -, juris Rdnr. 18 und Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 -, juris Rdnr. 41), eine umfassende konkret-individuelle Beurteilung der familiären Situation des Ausländers vorzunehmen und dabei das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen zu berücksichtigen, und dass es nicht ausreicht, wenn die Berücksichtigung dieser Belange erst nach Erlass der Rückkehrentscheidung im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens durch Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG erfolgt (so auch OVG Weimar, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 4 EO 626/22 -, juris Rdnr. 15; VGH München, Beschluss vom 1. August 2023 - 6 ZB 22.31073 -, juris Rdnr. 28).
  • VGH Bayern, 14.12.2023 - 6 ZB 23.30882

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlichem Streitverfahren

    Darauf, ob das Verwaltungsgericht den vom Gerichtshof aufgestellten Anforderungen im Einzelfall ausreichend und zutreffend Rechnung getragen hat, kommt es bei der Zulassungsentscheidung nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 7; B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 35).
  • VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21

    Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer

    Das Bundesamt hat deshalb im Rahmen seiner nach § 34 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 5 Satz 2 AsylG bestehenden Zuständigkeit für den Erlass der Abschiebungsandrohung inzident auch die in Art. 5 Buchst. a) und b) der Richtlinie 2008/115/EG genannten Aspekte zu prüfen (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.8.2023, 6 ZB 22.31073, juris Rn. 31).
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